Güteüberwachung für Sporthallenböden und Prallschutzwände
Die Normungen auf europäischer und nationaler Ebene sind wichtig, um die Herstellung und Verwendung sicherer und den technischen Anforderungen gerechtwerdender Produkte zu gewährleisten. Sie setzen die Vorgaben, nach denen sich die Hersteller zu richten haben. Aber wer garantiert dem Kunden oder Endverbraucher, dass ein Produkt denn wirklich den Regelungen entspricht? Um Orientierung und Gewissheit auf dieser Seite zu bieten und gleichzeitig den Herstellern eine Möglichkeit zu geben, zu zeigen, dass ihre Produkte alle Vorgaben erfüllen, ist das System der Güteüberwachung eingeführt worden. Zudem werden dort Kontrollmechanismen geregelt, bei denen die Einhaltung der Standards durch Eigen- und Fremdüberwachung kontrolliert werden können.
Im Bereich der Sportböden in Sport- und Turnhallen gibt es hierzulande zwei wesentliche Einrichtungen, die anhand von Zertifikaten einem Produkt bescheinigen können, dass es den Normen (und weiteren Vorgaben) gerecht wird – die RAL Gütegemeinschaften und die DIN CERTCO. Beide Institutionen haben Bestimmungen, nach denen ihre Zertifikate erteilt werden können. Diese orientieren sich natürlich wesentlich an den geltenden Normen, werden aber mitunter durch weitere Anforderungen ergänzt. Eine Grundlage der Zertifizierung sind festgelegte Prüfungen, wie sie auch im Normenbereich vorhanden sind. Für Sporthallenböden gibt es das RAL Gütezeichen 942 „Erstellung von Sporthallenböden“ bzw. das DIN CERTCO Zertifizierungsprogramm „Sportböden in Hallen“. Ein weiteres Zertifizierungsprogramm von DIN CERTCO „Wandverkleidungen in Hallen und Räumen für Sport und Mehrzwecknutzung“ geht auf Prallschutzwände in Sporthallen ein.
Vorgaben aus der Norm DIN 18200
Grundsätzlich werden die Verfahren der Güteüberwachung in der DIN 18200 „Übereinstimmungsnachweis für Bauprodukte – Werkseigene Produktionskontrolle, Fremdüberwachung und Zertifizierung“ geregelt. Darin wird definiert:
Werkseigene Produktionskontrolle:
Wie der Begriff schon suggeriert, überwacht hierbei der Hersteller selbst seine Produktion. In jeder Produktionsstätte gibt es daher einen eigenen Verantwortlichen, der für diese Kontrolle zuständig ist. Dabei geht es um die Prüfung und Qualität der Produktionsmaterialien, regelmäßige Kontrollen des Produktionsprozesses und des fertigen Produktes sowie die Sicherung des gesamten Produktionsprozesses. Dabei muss geprüft werden, ob technische Voraussetzungen z.B. aus Normen und Regelungen der Güteüberwachung eingehalten werden. Die Durchführung der Kontrollen muss natürlich aufgezeichnet werden.
Prüfungen:
Hier geht es darum, dass das fertige Produkt, den technischen Anforderungen aus Normen und Regelungen entspricht. Ganz wichtig dabei ist die Erstprüfung, bei der ein neues Produkt erstmals auf die Einhaltung geprüft wird. Bei Änderungen am Produktionsprozess muss diese wiederholt werden. Eine Stichprobenprüfung wird zwangsläufig durch eine Überwachungsstelle vorgenommen und kann zu jedem Zeitpunkt vorkommen. Zudem wird in der Norm auch die Probenentnahme klar definiert. Jede Prüfung muss entsprechend protokolliert werden.
Fremdüberwachung:
Die Fremdüberwachung wird durch eine unabhängige Kontrollinstanz durchgeführt, deren Arbeit sich in drei Formen der Fremdüberwachung aufteilt:
- In der Erstüberwachung wird die Arbeit der werkseigenen Produktionskontrolle, die Prüfungen des Produktes und die Einhaltung der Anforderungen sowohl in der Produktion als auch durch das fertige Produkt erstmals überwacht und geprüft.
- Die Prüfungen der Erstüberwachung werden regelmäßig – zweimal im Jahr – wiederholt, durchaus auch ohne vorherige Ankündigung. Hierbei kommt auch die Stichprobenprüfung zum Einsatz. Es geht auch hier vor allem darum, die Einhaltung der werkseigenen Produktionskontrolle zu prüfen.
- Sollten bei der Fremdüberwachung Abweichungen auftreten oder Vorgaben nicht erfüllt werden, kann es zu einer Sonderüberwachung kommen, bei der das betroffene Unternehmen und dessen Produktion besonders intensiv kontrolliert werden.
Alle Maßnahmen der Fremdüberwachung werden selbstverständlich ebenfalls protokolliert.
Zertifizierung:
Eine Zertifizierungsstelle prüft die Protokolle der Kontrollen und Überwachungen. Wenn diese die Einhaltung aller Normen und Vorgaben belegen, kann dem Unternehmen oder dessen Produkt das entsprechende Zertifikat der Güteüberwachung verliehen werden.
Die ISP GmbH Institut für Sportstättenprüfung ist sowohl anerkanntes Prüflabor für das RAL Gütezeichen 942 als auch für das DIN CERTCO für Sportböden und Prallschutzwände. Alle technischen Prüfungen, die notwendig sind, um das entsprechende Zertifikat für sein Produkt zu erhalten, können durch die ISP GmbH fachgerecht durchgeführt werden. Das Institut für Sportstättenprüfung ist zudem Mitglied der RAL Gütegemeinschaft Sporthallenböden e. V. und damit auch aktiv an der Entwicklung und Sicherung der Standards beteiligt.
DIN CERTCO und RAL-Gütegemeinschaft
Die DIN-CERTCO wurde 1972 unmittelbar vom DIN Deutsches Institut für Normung e. V. ins Leben gerufen, um die Einhaltung der DIN-Normen zu zertifizieren. Die Institution, die heute zur TÜV-Rheinlandgruppe gehört, ist unabhängig sowie neutral und besitzt zudem die fachliche Kompetenz, die Einhaltung der Vorgaben der Normen zu kontrollieren und zu überwachen. Seit 1997 ist die Zertifizierung von Produkten im Sportstättenbau durch DIN CERTCO möglich. Grundlage für den Bereich Sporthallenböden ist die DIN 18032-2, für Prallschutzwände die DIN 18032-3 und -7.
Neben der Erfüllung der in den Normen festgelegten Erfordernisse an die Produkte setzt DIN CERTCO auch Anforderungen an die Hersteller, wie fachlich geschultes Personal, oder an verwendete Werkstoffe. Bei Prallschutzwänden wird mit dem „Künstlichen Sportler Wand“ sogar eine weitere zusätzliche Prüfungsart eingeführt, die vor allem dem Schutz von Kindern in Sporthallen dient. Nach dem Nachweis der Erfüllung sämtlicher Voraussetzungen erhält der Hersteller für sein Produkt dann ein DIN CERTCO Zertifikat. Durch regelmäßige Kontrollprüfungen muss die Zertifizierung allerdings regelmäßig bestätigt werden.
Die RAL-Gütegemeinschaften (RAL ursprünglich von „Reichsauschuss für Lieferbedingungen“) wurden bereits vor knapp 100 Jahren ins Leben gerufen. Heute ist das RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung dafür zuständig, dass Produkte hohen Qualitätsansprüchen genügen. Im Bereich der Sporthallenböden ist die RAL Gütegemeinschaft Sporthallenböden e. V. zuständig für die Erstellung der Kriterien und die Zertifizierung von Produkten. In dieser sind Vertreter der öffentlichen Hand und der Verbraucher, Wissenschaftler, Hersteller und sonstige Interessierte Institutionen organisiert. Die Bestimmungen und Voraussetzungen zum Erhalt des RAL Gütezeichens 942 für Sporthallenböden gehen dabei über die Erfüllung der Norm DIN 18032-2 hinaus. Neben der Auflistung der in den Normen vorgegebenen Anforderungen werden auch Materialien und die Zusammensetzung der Produkte betrachtet. Durch Selbstverpflichtung der Hersteller und hohe Standards soll dem Endverbraucher trotz Wettbewerbsdruck eine hohe Qualität garantiert werden. Auch hier müssen vergebene Zertifikate regelmäßig überprüft werden, um weiterhin Bestand zu haben.
Leistungen Lassen Sie Ihre Turn- und Sporthalle prüfen.
Die Güteüberwachung ist unerlässlich, um die Einhaltung von Normen und anderen Qualitätsansprüchen gegenüber Endverbrauchern zu garantieren. Es gibt sowohl von Seiten der Normung mit DIN CERTCO als auch von Seiten der Hersteller, Verbraucher und Fachinstitutionen mit der RAL Gütegemeinschaft Institutionen, wie die ISP GmbH – Institut für Sportstättenprüfung, die mit speziellen Zertifikaten die Eignung und Qualität eines Produktes für die Verwendung in Sporthallen bestätigen können.
Lassen Sie Ihren Sporthallenboden oder Ihre Prallschutzwandprodukt durch uns prüfen und zertifizieren, damit einer erfolgreichen Markteinführung nichts mehr im Wege steht.
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Sporthallenböden
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