Fallschutz-Prüfungen für sichere Spielplätze
Auf Spielplätzen muss laut DIN EN 1176 ein passender und vor allem normgerechter Fallschutz installiert sein, der eine ausreichende Sicherheit für die nutzenden Kinder, z.B. beim Sturz von einem Spielplatzgerät, gewährleistet. Es gibt unterschiedlichen Arten von Fallschutzbelägen, deren wichtigste Eigenschaft die sicherheitsrelevante Stoßdämpfung darstellt. Dies ist die Eigenschaft des Spielplatzbodens, die Aufprallenergie abzubauen, die entsteht, wenn ein Kind von einem Spielgerät stürzt. Somit wird eine kritische, lebensbedrohende Verletzung des stürzenden Kindes weitestgehend ausgeschlossen.
Ermittlung des HIC- und des gmax-Wertes
Die stoßdämpfenden Eigenschaften werden in einem speziellen Prüfverfahren mit der Bestimmung des sog. HIC-Wertes gemäß DIN EN 1177:2024 (Stoßdämpfende Spielplatzböden – Prüfverfahren zur Bestimmung der Stoßdämpfung, Deutsche Fassung EN 1177:2024) ermittelt. „HIC“ steht für „Head Injury Criterion“ und dieser Wert ist ein Kriterium, welches bei technischen Untersuchungen zur Abschätzung von schweren Kopfverletzungen bei einem Aufprall nach Beschleunigung genutzt wird. Er spielt z.B. bei der Sicherheitsüberprüfung von Kraftfahrtzeugen ( vgl.„Crash-Tests“) eine wichtige Rolle, aber auch bei den Anforderungen an Fallschutzböden auf Spielplätzen.
Je höher der HIC-Wert bei einem Aufprall ist, desto höher ist dann auch das Risiko, dass die gestürzte Person dadurch eine schwerwiegende Kopfverletzung davonträgt. Bei Prüfungen von Spielplatzböden ist ein HIC-Wert von 1000 als Grenzwert festgelegt, dessen Unterschreiten gleichzeitig die maximale Fallhöhe definiert. Dies wird durch bestimmte Prüfverfahren bestimmt, bei denen ein Aufprall mit dem Kopf auf dem jeweiligen Fallschutzboden technisch simuliert wird. Es gibt neben dem HIC-Wert zudem noch den sog. „gmax“ Wert, der bei der letzten Überarbeitung der Norm ebenfalls als eigenständiger Parameter hinzugefügt wurde. Das „g“ steht hier physikalisch für „gravity“ (Schwerkraft) und gibt die Beschleunigung im Moment des Aufpralls an. Dieser Wert ist zwar schon Teil der Errechnung des HIC-Wertes, ist aber seit einer der letzten Überarbeitungen der Norm bei den Messungen auch eigenständig zu beachten und hat einen Grenzwert von 200. Die beiden Grenzwerte helfen dabei sicherzustellen, dass bei einem Sturz aus der jeweiligen Höhe auf den geprüften Fallschutzbelag die Gefahr schwerwiegender Kopfverletzungen möglichst gering ist – ganz auszuschließen ist sie aber nicht. Trotzdem lässt sich das Risiko dadurch gut einschätzen und auf ein Minimum beschränken.
Die ISP GmbH – Institut für Sportstättenprüfung kann sowohl in ihrem akkreditierten Labor als auch vor Ort auf Ihrem Spielplatz die beschriebenen Prüfungen gemäß DIN EN 1176 durchführen. Dabei können wir feststellen, für welche Fallhöhe das getestete Material geeignet ist bzw. ob der bestehende Fallschutzboden den Anforderungen aus der Norm genügt. Das sensible Thema „Sicherheit auf Kinderspielplätzen“ liegt uns sehr am Herzen und wir setzen unsere gesamte fachliche Expertise sowie Erfahrung daran, eine fachgerechte Prüfung durchzuführen und einen normgerechten Prüfbericht zu verfassen und Ihnen auszuhändigen.
Zwei Verfahren zur Prüfung eines Fallschutzbelages
Wie bereits beschrieben, wird die Eignung eines Fallschutzbelages durch eine technische Überprüfung untersucht. In der Norm werden zwei Verfahren für eine solche Aufprallprüfung unterschieden:
Das erste Verfahren dient der Bestimmung der kritischen Fallhöhe zur Ermöglichung einer vollständigen und ausführlichen Bestätigung des Eignungsbereichs eines Produkts (Belags) und wird in der Regel in einem Prüflabor durchgeführt. In diesem Fall wird ein Prüfmuster von dem zu prüfenden stoßdämpfenden Bodenmaterial durch den Aufprall eines mit Messgeräten versehenen Prüfkopfes in einer festgelegten Aufprallserie aus verschiedenen Fallhöhen einem simulierten Praxistest unterzogen.
Das während jedes Aufpralls vom Beschleunigungsaufnehmer am Prüfkopf ausgesandte Signal wird ausgewertet und liefert anhand der gemessenen Aufprallenergie die Einschätzung der Schwere einer möglichen Verletzung. Der HIC-Wert jedes Aufpralls wird aufgezeichnet, und die kritische Fallhöhe wird bestimmt als die niedrigste Fallhöhe, die einen HIC-Wert von 1000 oder einen gmax-Wert von 200 erzeugt. Mit den Ergebnissen dieses Prüfverfahrens kann man zum einen feststellen, für welche maximale Fallhöhe ein bestimmter Fallschutzbelag geeignet ist, und zum anderen lässt sich - bei konkreten Projekten in Abhängigkeit von den vorgesehenen Spielplatzgeräten und deren freier Fallhöhe - die Auswahl eines entsprechend passenden stoßdämpfenden Bodenbelages festlegen.
Um die kritische Fallhöhe eines bestehenden Fallschutzbodens zu ermitteln, kann diese Prüfung auch vor Ort auf einem bereits installierten Boden durchgeführt werden.
Sollte nach erfolgreicher Prüfung ein Fallschutzbelag für eine bestimmte Fallhöhe geeignet sein, so ist es wichtig, dass dieses Ergebnis hinterher fachgerecht dokumentiert ist. Grundlage einer jeden Eignungsbewertung sollte daher ein Prüfbericht eines ISO 17025 akkreditierten Prüfinstituts, bzw. Prüflabors sein. Hierdurch wird die Qualifizierung, Verifizierung und Vergleichbarkeit gewährleistet.
Gemäß strikter Vorgaben der EN 1177 muss ein solcher Prüfbericht die nachfolgenden Angaben enthalten:
- Eine Nummer und das Ausgabedatum dieser Europäischen Norm, d. h. EN 1177:2024;
- Eine vollständige Beschreibung des geprüften Produkts;
- Ein Foto des geprüften Materials mit Angabe des Maßstabes bei losen Schüttmaterialien;
- Das Verfahren, mit dem die Prüfmuster zusammengehalten werden, oder die Innenmaße des Prüfbehälters und die geprüfte Schichtdicke bei losem Schüttmaterial;
- Ein Diagramm, welches sämtliche Prüfpositionen zeigt;
- Die Eigenschaften des Bodens zur Zeit der Prüfung (z. B. Temperatur und Luftfeuchtigkeit);
- Die Ergebnisse von jeder Fallprüfung mit Angabe der angewandten Fallhöhen und der entsprechenden HIC-Werte und gmax-Werte;
- Die kritische Fallhöhe des geprüften Bodens, angegeben in Meter mit zwei Dezimalstellen;
- Die Kurven von HIC-Wert und gmax-Wert gegenüber der Fallhöhe, anhand derer die kritische Fallhöhe des Bodens bestimmt wurde;
- Eine Zeit-/Beschleunigungskurve eines Aufpralls mit einem HIC-Wert oder gmax-Wert.
Das zweite Verfahren beschreibt eine Fallprüfung vor Ort, die die erforderliche Bestätigung der Eignung des Bodens für den spezifischen Standort (mit der vorgegebenen freien Fallhöhe des installierten Spielgeräts) zum Zeitpunkt der Prüfung ermöglicht. Die Verwendbarkeit des Fallschutzbodens wird hier also direkt im eingebauten Zustand getestet. Die technische Durchführung entspricht aber im Wesentlichen dem ersten Verfahren, nur nicht unter „Laborbedingungen“.
Es wird hierbei allerdings nicht eine spezifische Fallhöhe ermittelt, sondern geprüft, ob der Fallschutzboden für den Sturz aus einer vorher definierten Höhe geeignet ist. Diese ergibt sich entweder aus der Höhe eines bereits vorhandenen Spielgerätes oder aus der Höhe eines zur späteren Installation vorgesehenen Spielgerätes. Das Verfahren zeigt dann, ob die stoßdämpfenden Eigenschaften des bereits installierten Bodens in Verbindung mit den vorhandenen oder geplanten Spielgeräten den Vorgaben der Norm entsprechen.
In der Regel kommt es zum Einsatz, um nach Bau eines Spielplatzes die Eignung des installierten Bodens nochmals zu überprüfen oder falls eine Neuinstallation von Spielgeräten auf einem bereits vorhandenen Boden vorgesehen ist.
Es ist natürlich stets zu beachten, dass die Norm regelmäßig überarbeitet und neu veröffentlicht wird. Prüfberichte, die dazu dienen, die Eignung des Fallschutzsystems nachzuweisen, sollten also immer dem aktuellen Ausgabedatum der Norm EN 1177 entsprechen. Es empfiehlt sich eine Neuprüfung eines Fallschutzbodenmaterials nach etwa drei Jahren.
Leistungen Lassen Sie Ihre Produkte prüfen.
Die ISP GmbH – Institut für Sportstättenprüfung führt gerne die beschriebene Sicherheitsüberprüfung von Ihrem Fallschutzmaterial bzw. von Ihrem installierten Fallschutzboden durch und erstellt Ihnen anschließend ein normgerechtes Prüfungsprotokoll.
Kontakt aufnehmen
Wir beraten Sie gerne zu Vorgehen und Hintergründen der Prüfung von Fallschutz.
Fallschutzbeläge
HIC-Messungen | Eigenschaften |
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DIN EN 1177 | Mindest-Einbaustärke |
ASTM F 1292 | technische Eigenschaften |
Schutzfunktion |