Normungsbereiche für Fallschutz auf Spielplätzen
Auf die Sicherheit von Spielplätzen wird in der Regel besonders großer Wert gelegt. Schließlich sollen hier Kleinkinder sowie Kinder im KiTa- und Grundschulalter unbeschadet und unbedarft herumtollen, klettern, schaukeln, wippen oder rutschen können. In den vergangenen gut 40 Jahren sind im Bereich der Spielplatzplanung und des Spielplatzbaus eine Vielzahl von Normen entstanden, die eine sichere Benutzung von Spielplätzen gewährleisten sollen.
Ein wichtiger Aspekt ist dabei der Fallschutz. Gerade beim Sturz oder Absprung von einem Spielgerät, sei es beispielsweise Schaukel, Klettergerüst oder Seilbahn, muss die Beschaffenheit des Bodens optimal an die Fallhöhe angepasst sein. Da es unterschiedliche Arten von Fallschutzböden auf Spielplätzen gibt, gibt es für jeden Bodenbelag eigene Kriterien, aber auch Anforderungen, denen alle Böden gerecht werden müssen. Die Anforderungen, welchen Fallschutzböden auf Spielplätzen in Aufbau und Eigenschaften entsprechen sollten, werden in festgelegten Normen geregelt. In Deutschland sind dazu zwei Normen ausschlaggebend: die DIN EN 1176 und die DIN EN 1177.
Die DIN-Normen werden in einem speziellen Arbeitsausschuss mit Expertengremium erarbeitet und im Konsens beschlossen. Das Ganze steht unter der Leitung des Europäisches Komitees für Normung bzw. des Deutschen Instituts für Normung und die Normen werden anschließend von einem Fachverlag als kostenpflichtige Nachschlagewerke veröffentlicht. Alle fünf Jahre wird eine Norm auf die Notwendigkeit von Änderungen überprüft.
DIN EN 1176
Die DIN EN 1176 „Spielplatzgeräte und Spielplatzböden“ gibt Vorgaben für die Einhaltung von Sicherheitsstandards für Spielplatzgeräte und Installationen auf öffentlichen Spielplätzen, einschließlich deren sicherheitstechnischer Überprüfung, regelmäßiger Inspektion und Wartung. Die Normenreihe gibt Betreibern von Spielplätzen klare Anforderungen, wie Spielplatzgeräte und Fallschutzböden installiert und überprüft werden müssen, um die Sicherheit der Kinder gewährleisten zu können und mögliche Verletzungsrisiken zu minimieren. Die Norm besteht aus sieben Teilen. Teil 1 definiert die „allgemeinen sicherheitstechnischen Anforderungen und Prüfverfahren“.
Hier geht es unter anderem um Anforderungen an die verwendeten Materialien, aus denen Spielplatzgeräte und -böden bestehen, wie z.B. Holz, Kunststoffe oder Metall. Außerdem gibt es allgemeine Hinweise zu wichtigen sicherheitstechnischen Themen, wie Fangstellen, Verschleißteile, Ketten und Seile, Absturzsicherungen und selbstverständlich dem Fallschutz. Zunächst gibt es dabei die Definition der beiden wichtigen Faktoren „Fallhöhe“ (Höhe, aus der ein spielendes Kind auf den Boden stürzen kann) sowie des „Fallraumes“ (die Fläche rund um den Ort des Absturzes, auf der das spielende Kind nach dem Sturz theoretisch aufkommen kann).
Dann werden verschiedene Fallschutzmaterialien (Rindenmulch, Holzhackschnitzel, Sand/Kies) aufgelistet und vermerkt, wie diese beschaffen sein müssen, um für eine bestimmte Fallhöhe (2m oder 3m) ausreichend zu sein. Zusätzlich zu den stoßdämpfenden Belägen Rindenmulch, Holzhackschnitzel und Sand/Kies sind auch weitere stoßdämpfende Materialien (wie z.B. Kunststoffböden) zugelassen, wenn diese die Prüfungen und Voraussetzungen der DIN EN 1177 erfüllen. Des Weiteren enthält die DIN EN 1176 Informationspflichten des Herstellers und Anforderungen an die Inspektion und Wartung von stoßdämpfenden Böden. Die Teile 2-7 der Norm beschäftigen sich mit bestimmten Spielgerätetypen (z.B. Schaukeln, Rutschen) und den regelmäßigen Inspektionen.
DIN EN 1177
Die DIN EN 1177 „Stoßdämpfende Spielplatzböden - Prüfverfahren zur Bestimmung der Stoßdämpfung“ legt dann konkret den Prüfungsaufbau und das Vorgehen für die Prüfung fest, mit der die Stoßdämpfung von Fallschutzböden auf Spielplätzen durch Messung der beim Aufprall auftretenden Beschleunigung ermittelt werden kann.
Im Wesentlichen wird dabei die zulässige kritische Fallschutzhöhe für das jeweils getestete stoßdämpfende Fallschutzmaterialien ermittelt bzw. festgestellt bei welcher Einbaudicke die maximal zulässige Fallhöhe von 3 m erreicht ist. In der DIN EN 1177 werden der Aufbau und der Ablauf der Prüfung detailliert beschrieben sowie die dazu notwendigen Formeln und Berechnungen definiert.
Während die DIN EN 1176 konkrete Vorgaben und Richtlinien an die Fallschutzböden vorgibt, beschreibt die DIN EN 1177 durch welches einheitliche Vorgehen bei der Prüfung die Erfüllung der Vorgaben getestet werden kann.
Leistungen Lassen Sie Ihre Produkte prüfen.
Die ISP GmbH – Institut für Sportstättenprüfung prüft sowohl Ihren Fallschutzbelag / Ihr Fallschutzmaterial in ihrem zertifizierten Labor gemäß DIN EN 1177 auf Einhaltung der Vorgaben aus DIN EN 1176 als auch vor Ort auf Ihrem Spielplatz. Die Sicherheit von Kinderspielplätzen ist für uns ein sehr wichtiges Thema, bei dem wir selbstverständlich mit der notwendigen Sorgfalt und Expertise vorgehen.
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Wir beraten Sie gerne zu Vorgehen und Hintergründen der Prüfung von Fallschutz.
Fallschutzbeläge
HIC-Messungen | Eigenschaften |
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ASTM F 1292 | technische Eigenschaften |
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