Prüfung und Zertifizierung von Kunstrasen

Gutachten für Kunst­rasen­plätze – Expertise und Rechts­sicherheit

Kunstrasen Gutachten – Sachverständigen­prüfung für Sportstätten | ISP GmbH

Was sind Kunstrasen Gutachten und wann werden sie benötigt?

Gutachten sind wichtige Dokumentationen, in denen ein Sachverständiger anhand seiner Expertise einen Sachstand oder Zustand beurteilt. Die Grundlagen eines Gutachtens sind entweder gesetzliche und normative Regelungen sowie wissenschaftliche Erkenntnisse oder oft auch ein Vertrag, indem eines vereinbart ist. Solange die Expertise eines Sachverständigen sichergestellt ist, sind Gutachten auf verschiedenen Ebenen belastbar, vor allem auch im juristischen Bereich, wo sie eine besondere Bedeutung haben. Es gibt verschiedene Formen von Gutachten, die sich hauptsächlich vor allem darin unterscheiden, wer sie in Auftrag gegeben hat. Einige Formen werden im Folgenden detaillierter beschrieben. Die ISP GmbH - Institut für Sportstättenprüfung bietet Ihnen die Erstellung von Fachgutachten bezüglich Ihrer Kunstrasenoberfläche oder Ihres Kunstrasenplatzes an.

Versicherungsgutachten

Im Rahmen eines Versicherungsfalles lassen die Versicherungen, je nachdem wie schwerwiegend der Fall ist, Versicherungsgutachten ausstellen. Es geht darum, die Schadenshöhe aber auch die Schadensursache festzustellen. Daraus lässt sich dann auch ableiten, ob sich gegebenenfalls weitere Parteien strafbar gemacht haben. Im Bereich des Kunstrasenplatzes kann sich beispielsweise ein Sportler schwerer verletzt haben, so dass dies Folgen hat, für die seine Versicherung finanziell aufkommen müsste. Ein Gutachten kann nun Hinweise dazu liefern, ob es sich um einen reinen Unfall handelt oder ob der Zustand des Platzes mitunter ursächlich für die Verletzung ist. Falls dort vermeidbare Schäden feststellbar sind, für die der Betreiber eine Verantwortung trägt, so kann er sich womöglich haftbar gemacht haben. Dann würden allerdings weitere Gutachten ins Spiel kommen.

Parteigutachten

Wie der Name schon sagt, wird dieses Gutachten von einer Partei in einem Rechtsstreit in Auftrag gegeben. Meist kommt es dazu, dass eine oder mehrere der beteiligten Prozessparteien ein Gutachten vorlegen, das sie selber in Auftrag gegeben haben. Dies ist dann ein Parteigutachten. Häufig wird auch von einem Privatgutachten gesprochen, da aber auch Kommunen, Vereine oder Unternehmen solche Gutachten beauftragen können, ist der Begriff Parteigutachten passender. Wenn im vorherigen Beispiel der Verletzung auf einem Kunstrasenplatz beispielsweise dem Betroffenen private Nachteile entstehen (Absage einer Urlaubsreise oder teure Beschaffung von medizinischem Material), so kann er mit einem Partei- oder Privatgutachten womöglich eigene Rechtsansprüche durch die Haftung des Betreibers feststellen lassen.

Eignungs- und Kontrollprüfung von Kunstrasen vor Ort und im Labor
Prüfung des Drehwiderstands eines Kunstrasens nach DIN EN 15301-1 und des Kraftabbaus nach DIN EN 14808

Gerichtsgutachten

In einem laufenden Prozess kann ein Gericht oder die Staatsanwaltschaft selbst Gutachten in Auftrag geben. Der jeweilige Gutachter tritt dann als sachverständiger Zeuge auf. Es gibt keine gesetzlichen Regeln, wie ein Gerichtsgutachten aufgebaut sein muss. Letztlich dienen sie der Beweissicherung. Bei der Erstellung eines Gerichtsgutachten ist wichtig, es begreiflich und leicht nachvollziehbar zu formulieren. Es sollte auch für Dritte ohne Bezug zum fachlichen Inhalt gut zu verstehen sein, worum es geht.

Obergutachten

Die Einschätzung verschiedener Gutachter zum gleichen Sachstand kann durchaus unterschiedlich bis gegensätzlich ausfallen. Oder an der Expertise eines Gutachters wird gezweifelt. Beide Fälle sind für den Prozess der Lösung einer Fragestellung oder in einem Gerichtsverfahren mehr als hinderlich. Ein Obergutachten kann hierbei die Lösung sein. Ein unabhängiger Sachverständiger, der aufgrund seiner Erfahrung und Expertise als überragender Sachkundiger gilt, fertig dann ein weiteres Gutachten an. Dieses kann ein vorhandenes Gutachten bestätigen oder zu einem ganz anderen Schluss kommen. Das Obergutachten kommt immer dann zum Einsatz, wenn bereits andere Gutachten vorliegen, meist bei hochkomplexen Fragestellungen.

Schiedsgutachten

Wenn mehrere Parteien eine Vereinbarung abschließen, können sie darin vereinbaren, dass im Streitfall bei unterschiedlicher Auffassung ein Schiedsgutachten eingeholt wird. Der Schiedsgutachter vertritt hierbei nicht eine Seite, sondern handelt im Auftrag von allen Parteien. In Bauverträgen wird eine solche Lösung häufiger installiert. Das Gutachten, welches dann erstellt wird, ist für alle Seiten bindend. Somit kann eine gerichtliche Auseinandersitzung im Vorfeld vermeiden werden.

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Gutachten von Sachverständigen helfen Ihnen dabei bestimmte Fragestellungen anhand von Expertise aufzulösen. Im Bereich von Problematiken rund um Kunstrasenplätze zur Sportausübung kann die ISP GmbH Institut für Sportstättenprüfung Ihnen solche Sachverständigengutachten beispielsweise als Parteigutachten erstellen.

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